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§ 7 Verordnung über die Prüfung der Notare - Prüfungsgebühr

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§ 7 Verordnung über die Prüfung der Notare · Prüfungsgebühr

1. Die Prüfungsgebühr beträgt Fr. 3000.- Die Gebühr wird vorschussweise erhoben.

2. Wird die schriftliche Prüfung nicht angetreten, geht ein Betrag von Fr. 240.- an die Unkosten. Wird die mündliche Prüfung nicht angetreten, verfällt die Gebühr.

3. Wird die schriftliche Prüfung nicht bestanden und auf eine Wiederholung verzichtet, erhält die Bewerberin oder der Bewerber Fr. 900.- zurückerstattet.

4. Für die Wiederholung der schriftlichen Prüfung hat die Bewerberin oder der Bewerber pro Fachbereich Fr. 600.- zu bezahlen.

5. Für die Wiederholung der mündlichen Prüfung beträgt die Gebühr Fr. 900.-.

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