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§ 2 Verordnung über die Prüfung der Notare - Prüfungstermine, Zulassungsgesuche
§ 2 Verordnung über die Prüfung der Notare · Prüfungstermine, Zulassungsgesuche
1. Die Prüfungen finden in der Regel zweimal im Jahr statt. Die Termine werden im Internet publiziert.
2. Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind dem Kantonsgericht je bis 15. Dezember und 15. Juni einzureichen. Vorbehalten bleiben andere bekannt gegebene Termine.
3. Dem Gesuch sind beizulegen
a. * der Ausweis, dass die Bewerberin oder der Bewerber ein kantonales Anwaltspatent oder das luzernische Fähigkeitszeugnis als Gemeindeschreiberin oder Gemeindeschreiber besitzt,
b. * der Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühr.
4. Die Präsidentin oder der Präsident der Prüfungskommission entscheidet über das Gesuch.