Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
25 EWID CH-LU

§ 5 Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register (Registergesetz) - Eidgenössischer Gebäudeidentifikator

Begriffe
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Registergesetz · Eidgenössischer Gebäudeidentifikator

1. Der eidgenössische Gebäudeidentifikator (EGID) ist der Gebäudeidentifikator nach dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister.

← § 4 Registergesetz Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register (Registergesetz) - Zweck § 6 Registergesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →