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25 EWID CH-LU

§ 23 Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register (Registergesetz) - Aufbau der kantonalen Register

Schlussbestimmungen
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§ 23 Registergesetz · Aufbau der kantonalen Register

1. Die kantonale Einwohnerplattform wird mittels Datenübernahme aus den Einwohnerregistern der Gemeinden aufgebaut.

2. Das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister wird mittels Datenübernahme aus dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister aufgebaut.

3. Das kantonale Betriebs- und Unternehmensregister wird mittels Datenübernahme aus dem eidgenössischen Betriebs- und Unternehmensregister aufgebaut.

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