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EWID
CH-LU
§ 23 Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register (Registergesetz) - Aufbau der kantonalen Register
Schlussbestimmungen
§ 23 Registergesetz · Aufbau der kantonalen Register
1. Die kantonale Einwohnerplattform wird mittels Datenübernahme aus den Einwohnerregistern der Gemeinden aufgebaut.
2. Das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister wird mittels Datenübernahme aus dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister aufgebaut.
3. Das kantonale Betriebs- und Unternehmensregister wird mittels Datenübernahme aus dem eidgenössischen Betriebs- und Unternehmensregister aufgebaut.