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CH-LU
§ 12 Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 12 Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann · Inkrafttreten
1. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1995 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.