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23 HG CH-LU

§ 8 Haftungsgesetz (HG) - Verjährung

Haftung der Gemeinwesen
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§ 8 HG · Verjährung

1. Die Schadenersatzforderung gegen das Gemeinwesen verjährt nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über die unerlaubten Handlungen.

2. ...

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