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23 HG CH-LU

§ 7 Haftungsgesetz (HG) - Zuständigkeit und Verfahren

Haftung der Gemeinwesen
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§ 7 HG · Zuständigkeit und Verfahren

1. Für die Zuständigkeit und das Verfahren gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung.

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