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§ 8 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif, GBGT) - Eintragung und Löschung von Grundpfandrechten

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§ 8 Grundbuchgebührentarif, GBGT · Eintragung und Löschung von Grundpfandrechten

1. Es werden die folgenden Gebühren erhoben

1. Für die Eintragung eines Grundpfandrechts beträgt die Gebühr 2 ‰ der Pfandsumme, mindestens aber Fr. 50.-.

2. Für die Eintragung der Erhöhung der Pfandsumme wird die Gebühr gemäss Ziffer 1 bezogen.

3. Die Löschung ist gebührenfrei.

4. Bei der Umwandlung einer Pfandart in eine andere, bei der Auswechslung der Pfandforderung und bei der Pfandrechtserneuerung beträgt die Gebühr 0,25 ‰ der Pfandsumme, mindestens aber Fr. 50.-.

5. Bei der Umwandlung eines Papier-Schuldbriefes in einen Register-Schuldbrief beträgt die Gebühr pro Schuldbrief Fr. 50.-.

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