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GBGTTDRF
CH-LU
§ 4 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif, GBGT) - Selbständiges und unselbständiges Miteigentum
§ 4 Grundbuchgebührentarif, GBGT · Selbständiges und unselbständiges Miteigentum
1. Es werden die folgenden Gebühren erhoben
1. Für die Begründung von selbständigem Miteigentum beträgt die Gebühr Fr. 300.-
2. Für die Löschung von selbständigem Miteigentum beträgt die Gebühr Fr. 200.-
3. Für die Änderung des Miteigentumsverhältnisses beträgt die Gebühr Fr. 200.-
4. Für die Begründung von unselbständigem Miteigentum beträgt die Gebühr Fr. 200.-
5. Für die Löschung von unselbständigem Miteigentum beträgt die Gebühr Fr. 100.-
6. Für die Änderung des unselbständigen Miteigentumsverhältnisses beträgt die Gebühr Fr. 100.-