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§ 4 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif, GBGT) - Selbständiges und unselbständiges Miteigentum

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§ 4 Grundbuchgebührentarif, GBGT · Selbständiges und unselbständiges Miteigentum

1. Es werden die folgenden Gebühren erhoben

1. Für die Begründung von selbständigem Miteigentum beträgt die Gebühr Fr. 300.-

2. Für die Löschung von selbständigem Miteigentum beträgt die Gebühr Fr. 200.-

3. Für die Änderung des Miteigentumsverhältnisses beträgt die Gebühr Fr. 200.-

4. Für die Begründung von unselbständigem Miteigentum beträgt die Gebühr Fr. 200.-

5. Für die Löschung von unselbständigem Miteigentum beträgt die Gebühr Fr. 100.-

6. Für die Änderung des unselbständigen Miteigentumsverhältnisses beträgt die Gebühr Fr. 100.-

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