228
GBGTTDRF
CH-LU
§ 15 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif, GBGT) - Aufbewahrung von Pfandtiteln
§ 15 Grundbuchgebührentarif, GBGT · Aufbewahrung von Pfandtiteln
1. Für den Einzug oder die Aufbewahrung eines Pfandtitels oder einer Inhaberobligation beträgt die Gebühr je Fr. 5.-. Bei Titelkassation entfällt die Gebühr.