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§ 15 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif, GBGT) - Aufbewahrung von Pfandtiteln

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§ 15 Grundbuchgebührentarif, GBGT · Aufbewahrung von Pfandtiteln

1. Für den Einzug oder die Aufbewahrung eines Pfandtitels oder einer Inhaberobligation beträgt die Gebühr je Fr. 5.-. Bei Titelkassation entfällt die Gebühr.

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