§ 14 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif, GBGT) - Auskunftserteilung und sonstige Verrichtungen
§ 14 Grundbuchgebührentarif, GBGT · Auskunftserteilung und sonstige Verrichtungen
1. Es werden die folgenden Gebühren erhoben
1. * Für telefonische, mündliche, schriftliche und elektronische Auskünfte und sonstige Verrichtungen, die in diesem Tarif nicht aufgeführt sind, z.B. Vorprüfungen, Abweisungen, Nachforschungen, je nach Zeitaufwand Fr. 20.- bis Fr. 1000.-.
1a. * Für Zugriffe auf Informationssysteme, welche Grundbuchdaten anbieten, pro Benutzer oder Benutzerin zwischen Fr. 0.10 und Fr. 100.- für Einrichtungskosten, Lizenzen und Datenabfragen.
1b. * Für Zugriffe auf das Grundstückdateninformationssystem Gravis gemäss Anhang 1 dieser Verordnung.
1c. * Für Zugriffe auf das Grundstückdateninformationssystem Terravis gemäss Anhang 2 dieser Verordnung.
2. * Für Grundbuchauszüge Fr. 45.- inkl. Porto. Wird der Auszug für mehr als ein Grundstück ausgestellt, ist für jedes weitere Grundstück ein Zuschlag von Fr. 10.- zu entrichten. Für Teilauszüge beträgt die Gebühr inkl. Porto Fr. 25.- für das erste Grundstück. Für jedes weitere Grundstück Fr. 5.-. Für Eigentümerverzeichnisse beträgt die Gebühr inkl. Porto Fr. 15.- für das erste Grundstück. Für jedes weitere Grundstück Fr. 2.50.
2a. * Für elektronische Datenblätter Fr. 30.-. Wird das Datenblatt für mehr als ein Grundstück ausgestellt, ist für jedes weitere Grundstück ein Zuschlag von Fr. 10.- zu entrichten. Für ein Teildatenblatt zum Eigentum beträgt die Gebühr Fr. 10.- für das erste Grundstück. Für jedes weitere Grundstück Fr. 5.-. Für alle übrigen Teildatenblätter beträgt die Gebühr Fr. 20.- für das erste Grundstück. Für jedes weitere Grundstück Fr. 5.-.
2b. * Für die Erstellung eines Protokollauszugs pro Auszug Fr. 35.- inkl. Porto.
3. * Für Schreiben, Bescheinigungen und Kopien je nach Zeit- und Materialaufwand Fr. 10.- bis Fr. 500.-. Mitteilungen und Auskünfte, welche die kantonalen Amtsstellen und die Gemeinden für die Erledigung ihrer Aufgaben benötigen, sind gebührenfrei.