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§ 13 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif, GBGT) - Verschiedene Eintragungen

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§ 13 Grundbuchgebührentarif, GBGT · Verschiedene Eintragungen

1. Es werden die folgenden Gebühren erhoben

1. Für die Eröffnung und die Löschung eines Grundstückes beträgt die Gebühr Fr. 50.-.

2. Für die Änderung der Beschreibung des Grundstückes oder des Flächenmasses beträgt die Gebühr je Fr. 20.-. Änderungen aufgrund amtlicher Mitteilungen sind gebührenfrei.

3. Bei der Bereinigung von Dienstbarkeiten im Verfahren nach Artikel 743 ZGB beträgt die Gebühr für jede Dienstbarkeit Fr. 5.-.

4. Für die Bereinigung von Vormerkungen und Anmerkungen beträgt die Gebühr je Fr. 5.-.

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