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GBGTTDRF
CH-LU
§ 12 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif, GBGT) - Anmerkungen
§ 12 Grundbuchgebührentarif, GBGT · Anmerkungen
1. Es werden die folgenden Gebühren erhoben
1. Für die Eintragung oder Änderung einer Anmerkung beträgt die Gebühr Fr. 50.-. Für jedes weitere Grundstück wird ein Zuschlag von Fr. 10.- erhoben; die Gebühr beträgt insgesamt jedoch höchstens Fr. 300.-.
2. Die Löschung einer Anmerkung ist gebührenfrei.