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228 GBGTTDRF CH-LU

§ 12 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif, GBGT) - Anmerkungen

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§ 12 Grundbuchgebührentarif, GBGT · Anmerkungen

1. Es werden die folgenden Gebühren erhoben

1. Für die Eintragung oder Änderung einer Anmerkung beträgt die Gebühr Fr. 50.-. Für jedes weitere Grundstück wird ein Zuschlag von Fr. 10.- erhoben; die Gebühr beträgt insgesamt jedoch höchstens Fr. 300.-.

2. Die Löschung einer Anmerkung ist gebührenfrei.

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