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GBGTTDRF
CH-LU
§ 10 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif, GBGT) - Pfandtitel
§ 10 Grundbuchgebührentarif, GBGT · Pfandtitel
1. Es werden die folgenden Gebühren erhoben
1. Für die Ausfertigung eines Schuldbriefes beträgt die Gebühr Fr. 40.-. Ist im Pfandtitel mehr als ein Grundstück als Unterpfand eingesetzt, ist für jedes weitere Grundstück ein Zuschlag von Fr. 10.- zu berechnen; die Gebühr beträgt pro Pfandtitel höchstens Fr. 70.-.
2. Für einen Auszug aus dem Grundbuch über die Eintragung einer Grundpfandverschreibung (Art. 825 ZGB) beträgt die Gebühr inkl. Porto Fr. 45.-. Ist im Auszug mehr als ein Grundstück als Unterpfand eingesetzt, ist für jedes weitere Grundstück ein Zuschlag von Fr. 10.- zu berechnen; die Gebühr beträgt pro Auszug höchstens Fr. 75.-.