219
CH-LU
§ 1 Beschluss über die Bezeichnung der Fremdenverkehrsorte im Sinn des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Fremdenverkehrsorte
§ 1 Beschluss über die Bezeichnung der Fremdenverkehrsorte im Sinn des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · Fremdenverkehrsorte
1. Als Fremdenverkehrsorte werden für die nachgenannte Dauer bezeichnet
a. Gemeinde Flühli vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2027
b. Gemeinde Escholzmatt-Marbach vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2027