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219 CH-LU

Fremdenverkehrsorte

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Luzern
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Gesetzestext (1 Artikel)

1. Als Fremdenverkehrsorte werden für die nachgenannte Dauer bezeichnet

a. Gemeinde Flühli vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2027

b. Gemeinde Escholzmatt-Marbach vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2027

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