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§ 2 Vollzugsverordnung zum Gesetz zur Einführung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Inkrafttreten

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§ 2 Vollzugsverordnung zum Gesetz zur Einführung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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