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§ 8 Gesetz zur Einführung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Kantonale Bewilligungsgründe
Bewilligungsgründe
§ 8 Gesetz zur Einführung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · Kantonale Bewilligungsgründe
1. Zusätzlich zu den allgemeinen Bewilligungsgründen gemäss Art. 8 BewG wird einer natürlichen Person der Erwerb eines Grundstücks bewilligt
a. * ...
b. als Zweitwohnung an einem Ort, zu dem sie aussergewöhnlich enge, schutzwürdige Beziehungen unterhält, solange diese andauern (Art. 9 Abs. 1c BewG),
c. als Ferienwohnung oder Wohneinheit in einem Apparthotel in einem Fremdenverkehrsort im Rahmen des kantonalen Kontingents (Art. 9 Abs. 2 und 3 BewG).