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218 CH-LU

§ 8 Gesetz zur Einführung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Kantonale Bewilligungsgründe

Bewilligungsgründe
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§ 8 Gesetz zur Einführung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · Kantonale Bewilligungsgründe

1. Zusätzlich zu den allgemeinen Bewilligungsgründen gemäss Art. 8 BewG wird einer natürlichen Person der Erwerb eines Grundstücks bewilligt

a. * ...

b. als Zweitwohnung an einem Ort, zu dem sie aussergewöhnlich enge, schutzwürdige Beziehungen unterhält, solange diese andauern (Art. 9 Abs. 1c BewG),

c. als Ferienwohnung oder Wohneinheit in einem Apparthotel in einem Fremdenverkehrsort im Rahmen des kantonalen Kontingents (Art. 9 Abs. 2 und 3 BewG).

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