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218 CH-LU

§ 12 Gesetz zur Einführung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 12 Gesetz zur Einführung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 23. November 1984 wird aufgehoben.

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