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CH-LU
§ 12 Gesetz zur Einführung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 12 Gesetz zur Einführung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 23. November 1984 wird aufgehoben.