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CH-LU
§ 10 Gesetz zur Einführung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Aufteilung des Kontingents
Verfahren
§ 10 Gesetz zur Einführung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · Aufteilung des Kontingents
1. Die zuständige Dienststelle achtet bei der Erteilung von Bewilligungen zum Erwerb von Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels sowie bei Erteilung von Bewilligungen in Härtefällen gemäss Artikel 8 Absatz 3 BewG auf die Einhaltung des kantonalen Kontingents und allfälliger Weisungen des Regierungsrates gemäss § 2 Absatz 2.