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216 CH-LU

§ 12 Verordnung über die freiwilligen öffentlichen Versteigerungen - Inkrafttreten

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§ 12 Verordnung über die freiwilligen öffentlichen Versteigerungen · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Juli 1999 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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