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CH-LU
§ 11 Verordnung über die freiwilligen öffentlichen Versteigerungen - Aufhebung bisherigen Rechts
§ 11 Verordnung über die freiwilligen öffentlichen Versteigerungen · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung über die freiwilligen öffentlichen Versteigerungen vom 28. März 1979 wird aufgehoben.