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CH-LU
§ 24 Verordnung über den Kindes- und Erwachsenenschutz - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 24 Verordnung über den Kindes- und Erwachsenenschutz · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.