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206 CH-LU

§ 24 Verordnung über den Kindes- und Erwachsenenschutz - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 24 Verordnung über den Kindes- und Erwachsenenschutz · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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