205
CH-LU
§ 3 Verordnung über die Zuständigkeiten gemäss dem Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen - Inkrafttreten
§ 3 Verordnung über die Zuständigkeiten gemäss dem Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.