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§ 3 Verordnung über die Zuständigkeiten gemäss dem Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen - Inkrafttreten

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§ 3 Verordnung über die Zuständigkeiten gemäss dem Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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