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204 CH-LU

§ 8 Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 8 Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt unter Vorbehalt der Genehmigung des Bundes am 1. Januar 2002 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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