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201 CH-LU

§ 10 Verordnung über das Zivilstandswesen - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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§ 10 Verordnung über das Zivilstandswesen · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung über das Zivilstandswesen vom 29. Oktober 1953 wird aufgehoben.

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