201
CH-LU
§ 10 Verordnung über das Zivilstandswesen - Aufhebung eines Erlasses
Schlussbestimmungen
§ 10 Verordnung über das Zivilstandswesen · Aufhebung eines Erlasses
1. Die Verordnung über das Zivilstandswesen vom 29. Oktober 1953 wird aufgehoben.