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200 EGZGB CH-LU

§ 76 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) - Erbanfall an das Gemeinwesen

Erbrecht - Öffentliches Inventar
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§ 76 EGZGB · Erbanfall an das Gemeinwesen

1. Fällt die Erbschaft an das Gemeinwesen, finden die Bestimmungen über das öffentliche Inventar sinngemäss Anwendung.

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