200
EGZGB
CH-LU
§ 76 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) - Erbanfall an das Gemeinwesen
Erbrecht - Öffentliches Inventar
§ 76 EGZGB · Erbanfall an das Gemeinwesen
1. Fällt die Erbschaft an das Gemeinwesen, finden die Bestimmungen über das öffentliche Inventar sinngemäss Anwendung.