200
EGZGB
CH-LU
§ 52 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) - Ausschluss der Öffentlichkeit
Familienrecht - Kindes- und Erwachsenenschutz - Verfahren
§ 52 EGZGB · Ausschluss der Öffentlichkeit
1. Die Verfahren im Kindes- und Erwachsenenschutz sind nicht öffentlich.