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200 EGZGB CH-LU

§ 52 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) - Ausschluss der Öffentlichkeit

Familienrecht - Kindes- und Erwachsenenschutz - Verfahren
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§ 52 EGZGB · Ausschluss der Öffentlichkeit

1. Die Verfahren im Kindes- und Erwachsenenschutz sind nicht öffentlich.

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