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200 EGZGB CH-LU

§ 37 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) - Berufsbeistandschaft

Familienrecht - Kindes- und Erwachsenenschutz - Beistand oder Beiständin
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§ 37 EGZGB · Berufsbeistandschaft

1. Die Gemeinden schaffen die Voraussetzungen für eine ausreichende Zahl von Berufsbeiständinnen und -beiständen.

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