200
EGZGB
CH-LU
§ 37 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) - Berufsbeistandschaft
Familienrecht - Kindes- und Erwachsenenschutz - Beistand oder Beiständin
§ 37 EGZGB · Berufsbeistandschaft
1. Die Gemeinden schaffen die Voraussetzungen für eine ausreichende Zahl von Berufsbeiständinnen und -beiständen.