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200 EGZGB CH-LU

§ 30 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) - Gemeindeaufgabe

Familienrecht - Kindes- und Erwachsenenschutz - Organisation
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§ 30 EGZGB · Gemeindeaufgabe

1. Der Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ist Aufgabe der Gemeinden.

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