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OGLO
CH-LU
§ 74 Gesetz über die Organisation von Regierung und Verwaltung (Organisationsgesetz, OG) - Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 74 Organisationsgesetz, OG · Inkrafttreten
1. Das Gesetz tritt nach Annahme der Verfassungsänderungen im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung, frühestens jedoch am 1. Juli 1995, in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.
2. Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.