Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20 OGLO CH-LU

§ 74 Gesetz über die Organisation von Regierung und Verwaltung (Organisationsgesetz, OG) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (71 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 74 Organisationsgesetz, OG · Inkrafttreten

1. Das Gesetz tritt nach Annahme der Verfassungsänderungen im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung, frühestens jedoch am 1. Juli 1995, in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

2. Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.

← § 72 Organisationsgesetz, OG Gesetz über die Organisation von Regierung und Verwaltung (Organisationsgesetz, OG) - Aufgaben

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →