Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20 OGLO CH-LU

§ 70a Gesetz über die Organisation von Regierung und Verwaltung (Organisationsgesetz, OG) - Einführung des Öffentlichkeitsprinzips durch Änderung vom 21. Oktober 2024

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (71 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 70a Organisationsgesetz, OG · Einführung des Öffentlichkeitsprinzips durch Änderung vom 21. Oktober 2024

1. Die Bestimmungen des Teils 5a über den Zugang zu amtlichen Informationen gemäss Öffentlichkeitsprinzip gemäss der Änderung vom 21. Oktober 2024 werden auf die amtlichen Informationen angewendet, welche ab dem Inkrafttreten dieser Änderung angelegt werden.

← § 70 Organisationsgesetz, OG Gesetz über die Organisation von Regierung und Verwaltung (Organisationsgesetz, OG) - Aufgaben § 71 Organisationsgesetz, OG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →