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OGLO
CH-LU
§ 70a Gesetz über die Organisation von Regierung und Verwaltung (Organisationsgesetz, OG) - Einführung des Öffentlichkeitsprinzips durch Änderung vom 21. Oktober 2024
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 70a Organisationsgesetz, OG · Einführung des Öffentlichkeitsprinzips durch Änderung vom 21. Oktober 2024
1. Die Bestimmungen des Teils 5a über den Zugang zu amtlichen Informationen gemäss Öffentlichkeitsprinzip gemäss der Änderung vom 21. Oktober 2024 werden auf die amtlichen Informationen angewendet, welche ab dem Inkrafttreten dieser Änderung angelegt werden.