§ 70 Gesetz über die Organisation von Regierung und Verwaltung (Organisationsgesetz, OG) - Neue Departementsbezeichnungen
§ 70 Organisationsgesetz, OG · Neue Departementsbezeichnungen
1. Die neuen Departementsbezeichnungen nach diesem Gesetz ersetzen die bisherigen Departementsbezeichnungen in den geltenden Erlassen grundsätzlich wie folgt: Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement statt Bau- und Verkehrsdepartement oder Wirtschaftsdepartement, Bildungs- und Kulturdepartement statt Bildungsdepartement, Justiz- und Sicherheitsdepartement statt Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement oder Sicherheitsdepartement.
2. Daneben werden ersetzt
a. in den Kulturgüterschutz- und Kulturförderungserlassen, ausgenommen die Erlasse über das Archivwesen, sowie in den Erlassen über das Jugendförderungswesen die Bezeichnung Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement durch Bildungs- und Kulturdepartement,
b. in den Erlassen über das Vermessungswesen die Bezeichnung Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement durch Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement,
c. in den Erlassen über die Niederlassung und den Aufenthalt sowie die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, über das Handelsregisterwesen und das Gastgewerbewesen die Bezeichnung Wirtschaftsdepartement durch Justiz- und Sicherheitsdepartement.