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§ 70 Gesetz über die Organisation von Regierung und Verwaltung (Organisationsgesetz, OG) - Neue Departementsbezeichnungen

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 70 Organisationsgesetz, OG · Neue Departementsbezeichnungen

1. Die neuen Departementsbezeichnungen nach diesem Gesetz ersetzen die bisherigen Departementsbezeichnungen in den geltenden Erlassen grundsätzlich wie folgt: Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement statt Bau- und Verkehrsdepartement oder Wirtschaftsdepartement, Bildungs- und Kulturdepartement statt Bildungsdepartement, Justiz- und Sicherheitsdepartement statt Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement oder Sicherheitsdepartement.

2. Daneben werden ersetzt

a. in den Kulturgüterschutz- und Kulturförderungserlassen, ausgenommen die Erlasse über das Archivwesen, sowie in den Erlassen über das Jugendförderungswesen die Bezeichnung Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement durch Bildungs- und Kulturdepartement,

b. in den Erlassen über das Vermessungswesen die Bezeichnung Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement durch Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement,

c. in den Erlassen über die Niederlassung und den Aufenthalt sowie die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, über das Handelsregisterwesen und das Gastgewerbewesen die Bezeichnung Wirtschaftsdepartement durch Justiz- und Sicherheitsdepartement.

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