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KBüG
CH-LU
§ 9 Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Schweizerinnen und Schweizer
Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts durch behördlichen Beschluss - Erwerb durch behördlichen Beschluss - Kantonsbürgerrecht
§ 9 KBüG · Schweizerinnen und Schweizer
1. Schweizerinnen und Schweizer erwerben das Kantonsbürgerrecht mit der Erteilung des Gemeindebürgerrechts.