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2 KBüG CH-LU

§ 9 Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Schweizerinnen und Schweizer

Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts durch behördlichen Beschluss - Erwerb durch behördlichen Beschluss - Kantonsbürgerrecht
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§ 9 KBüG · Schweizerinnen und Schweizer

1. Schweizerinnen und Schweizer erwerben das Kantonsbürgerrecht mit der Erteilung des Gemeindebürgerrechts.

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