Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2 KBüG CH-LU

§ 5 Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Einheit von Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht

Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts durch behördlichen Beschluss - Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 KBüG · Einheit von Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht

1. Mit dem Gemeindebürgerrecht ist notwendigerweise das Kantonsbürgerrecht verbunden.

← § 4 KBüG Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Begriffsbestimmungen § 6 KBüG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →