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2 KBüG CH-LU

§ 33 Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Verfahrensgarantien

Verfahren
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§ 33 KBüG · Verfahrensgarantien

1. Die gesuchstellenden Personen haben Anspruch auf ein faires Verfahren und Akteneinsicht. Es ist ihnen das rechtliche Gehör zu gewähren.

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