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KBüG
CH-LU
§ 33 Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Verfahrensgarantien
Verfahren
§ 33 KBüG · Verfahrensgarantien
1. Die gesuchstellenden Personen haben Anspruch auf ein faires Verfahren und Akteneinsicht. Es ist ihnen das rechtliche Gehör zu gewähren.