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2 KBüG CH-LU

§ 32 Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Gebühren

Verfahren
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§ 32 KBüG · Gebühren

1. Die Gemeinde und der Kanton erheben für die Bearbeitung der Gesuche um Ein- und Ausbürgerung höchstens kostendeckende Gebühren. Das Nähere regelt der Regierungsrat in der Verordnung.

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