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KBüG
CH-LU
§ 31 Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Stellungnahmen und Zustimmungen
Verfahren
§ 31 KBüG · Stellungnahmen und Zustimmungen
1. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement ist zuständig für Meinungsäusserungen und Stellungnahmen ohne unmittelbaren Entscheidcharakter gemäss Bundesgesetz, namentlich in folgenden Fällen
a. Stellungnahme zu Gesuchen um erleichterte Einbürgerung (Art. 25 Abs. 1 Bundesgesetz),
b. Stellungnahme zu Gesuchen um Wiedereinbürgerung (Art. 29 Abs. 1 Bundesgesetz),
c. Zustimmung zum Entzug des Schweizer Bürgerrechts (Art. 42 Bundesgesetz).
2. Die betroffenen Gemeinden sind anzuhören.