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2 KBüG CH-LU

§ 31 Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Stellungnahmen und Zustimmungen

Verfahren
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§ 31 KBüG · Stellungnahmen und Zustimmungen

1. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement ist zuständig für Meinungsäusserungen und Stellungnahmen ohne unmittelbaren Entscheidcharakter gemäss Bundesgesetz, namentlich in folgenden Fällen

a. Stellungnahme zu Gesuchen um erleichterte Einbürgerung (Art. 25 Abs. 1 Bundesgesetz),

b. Stellungnahme zu Gesuchen um Wiedereinbürgerung (Art. 29 Abs. 1 Bundesgesetz),

c. Zustimmung zum Entzug des Schweizer Bürgerrechts (Art. 42 Bundesgesetz).

2. Die betroffenen Gemeinden sind anzuhören.

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