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KBüG
CH-LU
§ 29 Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Verlust und Verzicht bei minderjährigen Kindern und Personen unter umfassender Beistandschaft
Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts durch behördlichen Beschluss - Verlust durch behördlichen Beschluss
§ 29 KBüG · Verlust und Verzicht bei minderjährigen Kindern und Personen unter umfassender Beistandschaft
1. Für den Verlust des Bürgerrechts minderjähriger Kinder und von Personen unter umfassender Beistandschaft sowie den Einbezug der Kinder in die Entlassung ihrer Eltern aus dem Bürgerrecht gelten Artikel 38 des Bundesgesetzes sowie sinngemäss die Bestimmungen der §§ 12 und 13.