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KBüG
CH-LU
§ 24 Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Förderung der Integration von Familienmitgliedern
Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts durch behördlichen Beschluss - Erwerb durch behördlichen Beschluss - Gemeindebürgerrecht
§ 24 KBüG · Förderung der Integration von Familienmitgliedern
1. Die gesuchstellende Person fördert die Integration der Familienmitglieder, wenn sie diese unterstützt
a. beim Erwerb von Sprachkompetenzen in deutscher Sprache,
b. bei der Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung,
c. bei der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft am Ort oder
d. bei anderen Aktivitäten, die zu ihrer Integration in der Schweiz und am Ort beitragen.