2
KBüG
CH-LU
§ 21 Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Respektierung der Werte der Bundesverfassung
Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts durch behördlichen Beschluss - Erwerb durch behördlichen Beschluss - Gemeindebürgerrecht
§ 21 KBüG · Respektierung der Werte der Bundesverfassung
1. Die gesuchstellende Person hat die Werte der Bundesverfassung zu respektieren. Dazu gehören insbesondere
a. die rechtsstaatlichen Prinzipien sowie die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Schweiz,
b. die Grundrechte, wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Recht auf Leben und persönliche Freiheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die Meinungsfreiheit,
c. die Pflicht zum Militär- oder zivilen Ersatzdienst und zum Schulbesuch.