Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2 KBüG CH-LU

§ 13 Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Individuelle Einbürgerung von minderjährigen Kindern und Personen unter umfassender Beistandschaft

Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts durch behördlichen Beschluss - Erwerb durch behördlichen Beschluss - Gemeindebürgerrecht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 KBüG · Individuelle Einbürgerung von minderjährigen Kindern und Personen unter umfassender Beistandschaft

1. Minderjährige Kinder und Personen unter umfassender Beistandschaft können selbständig eingebürgert werden.

2. Ihr gesetzlicher Vertreter oder ihre gesetzliche Vertreterin vertritt sie im Einbürgerungsverfahren.

← § 12 KBüG Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Begriffsbestimmungen § 14 KBüG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →