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2 KBüG CH-LU

§ 11 Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Gesuch

Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts durch behördlichen Beschluss - Erwerb durch behördlichen Beschluss - Gemeindebürgerrecht
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§ 11 KBüG · Gesuch

1. Das Einbürgerungsgesuch ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen.

2. Das Nähere regelt der Regierungsrat in der Verordnung.

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