189
CH-LU
Kanton Luzern 189
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Luzern
Gesetzestext (2 Artikel)
§ 1 Dekret über die Genehmigung der Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern
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1. Die Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern vom 29. Juni 1969 wird genehmigt.
§ 2 Dekret über die Genehmigung der Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern
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1. Dieses Dekret tritt mit der Beschlussfassung in Kraft. Es ist vom Regierungsrat zu veröffentlichen und zu vollziehen.