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187 CH-LU

§ 10 Gesetz über die Kirchenverfassung (Einführung und Organisation kirchlicher Synoden) - Innerkirchlicher Bereich

Besondere Bestimmungen - Römisch-katholische Kirchenverfassung
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§ 10 Gesetz über die Kirchenverfassung (Einführung und Organisation kirchlicher Synoden) · Innerkirchlicher Bereich

1. Im innerkirchlichen Bereich ist die römisch-katholische Landeskirche dem Staate gegenüber selbständig.

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