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CH-LU
§ 10 Gesetz über die Kirchenverfassung (Einführung und Organisation kirchlicher Synoden) - Innerkirchlicher Bereich
Besondere Bestimmungen - Römisch-katholische Kirchenverfassung
§ 10 Gesetz über die Kirchenverfassung (Einführung und Organisation kirchlicher Synoden) · Innerkirchlicher Bereich
1. Im innerkirchlichen Bereich ist die römisch-katholische Landeskirche dem Staate gegenüber selbständig.