Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
185 CH-LU

§ 3 Gesetz betreffend Abtretung von Kollaturrechten an die Kirchgemeinden

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Gesetz betreffend Abtretung von Kollaturrechten an die Kirchgemeinden

1. Streitsachen betreffend Bestand, Umfang und Ablösung von Kollaturverpflichtungen beurteilt das Kantonsgericht im Klageverfahren.

← § 2 Gesetz betreffend Abtretung von Kollaturrechten an die Kirchgemeinden Kanton Luzern 185 § 4 Gesetz betreffend Abtretung von Kollaturrechten an die Kirchgemeinden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →