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180 CH-LU

§ 3 Gesetz über die Vereinigung der Reinen Korporationsgemeinde Ermensee und der Gemischten Korporationsgemeinde Ermensee

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§ 3 Gesetz über die Vereinigung der Reinen Korporationsgemeinde Ermensee und der Gemischten Korporationsgemeinde Ermensee

1. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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