179a
CH-LU
§ 2 Gesetz über die Aufhebung der Hintersässenkorporation Root
§ 2 Gesetz über die Aufhebung der Hintersässenkorporation Root
1. Das Vermögen der Hintersässenkorporation wird mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes der Personalkorporationsgemeinde Root übertragen.