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179a CH-LU

§ 2 Gesetz über die Aufhebung der Hintersässenkorporation Root

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§ 2 Gesetz über die Aufhebung der Hintersässenkorporation Root

1. Das Vermögen der Hintersässenkorporation wird mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes der Personalkorporationsgemeinde Root übertragen.

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