179
CH-LU
§ 2 Gesetz über die Aufhebung der Personalkorporationsgemeinde Honau
§ 2 Gesetz über die Aufhebung der Personalkorporationsgemeinde Honau
1. Das Vermögen wird der Einwohnergemeinde Honau zum Unterhalt der Dorfkapelle St. Wendelin übertragen.