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179 CH-LU

§ 2 Gesetz über die Aufhebung der Personalkorporationsgemeinde Honau

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§ 2 Gesetz über die Aufhebung der Personalkorporationsgemeinde Honau

1. Das Vermögen wird der Einwohnergemeinde Honau zum Unterhalt der Dorfkapelle St. Wendelin übertragen.

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