178c
CH-LU
§ 2 Gesetz über die Aufhebung der Realkorporationsgemeinde Hochdorf
§ 2 Gesetz über die Aufhebung der Realkorporationsgemeinde Hochdorf
1. Die subjektiv-dingliche Verknüpfung der Büntengrundstücke im Moos Hochdorf mit den Hauptgrundstücken wird aufgehoben, sodass die Eigentümerinnen und Eigentümer der Hauptgrundstücke berechtigt werden, beim Grundbuchamt Hochdorf die Eintragung der Bünten als selbständiges Eigentum zu beantragen.